1. Allgemein
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) zwischen der Jan & Dave UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend "Jan & Dave" genannt), vertreten durch die Geschäftsführung Davina Cochrane und Jan F. Lygnos, und deren Auftraggebern. Abweichende AGB der Auftraggeber werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder E-Mail (Textform) durch Jan & Dave bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden sind nicht bindend.
(2) Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch Regelungen ersetzt, die den ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich inhaltlich entsprechen.
(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Jan & Dave aus der Vertragsbeziehung ohne deren Zustimmung abzutreten.
(4) Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort Hamburg. Eine englische Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient nur zum besseren Verständnis für den Vertragspartner. Die deutsche Version ist vertraglich bindend.
2. Angebot
(1) Der Kunde erhält von Jan & Dave zunächst ein unverbindliches Angebot ("Angebot") mit den wichtigsten Eckpunkten der möglichen Beauftragung. Sobald Einigkeit zwischen den Parteien besteht, stellt Jan & Dave dem Kunden eine verbindliche Auftragsbestätigung ("Auftragsbestätigung") aus, die der Annahme durch den Kunden bedarf.
(2) Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3. Auftragsbestätigung
(1) Die Auftragsbestätigung, unabhängig von der Vertragsart, muss schriftlich von beiden Vertragspartnern unterzeichnet und per E-Mail in Textform übermittelt werden.
4. Durchführung und Mehrkosten
(1) Jan & Dave haben im Rahmen des Auftrags grundsätzlich künstlerische Gestaltungsfreiheit. Wenn der Auftraggeber während der Ausführungsphase, nach der Abnahme oder nach der Duldung von Teilwerken/Protokollen Änderungen wünscht, die von der vereinbarten Sollbeschaffenheit oder den abgenommenen bzw. geduldeten Teilwerken/Protokollen abweichen, so trägt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Mehrkosten. Diese werden nach dem tatsächlich angefallenen zeitlichen Mehraufwand berechnet, wobei die Berechnung in Manntagen erfolgt und nach der jeweiligen Funktion der einzelnen Mitarbeiter differenziert wird.
(2) Sollten Entwürfe, Konzepte, Leistungen oder sonstige Werke (wie Social Media Filter, Skripte, Programme, Grafiken, 3D-Modelle etc.) erneut und/oder in einem substantiell größeren zeitlichen, räumlichen oder inhaltlichen Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine zusätzliche angemessene Vergütung für diese erweiterte Nutzung an Jan & Dave zu zahlen.
5. Zahlungsbedingungen / Vergütung
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Rechnungen von Jan & Dave nach Rechnungsstellung und Zugang beim Auftraggeber innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist Jan & Dave berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie Verwaltungsgebühren in Höhe von € 25,00 pro Mahnung zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden und Schadensersatzansprüche sowie die Einleitung rechtlicher Schritte bleiben hiervon unberührt.
(2) Die Vergütung des Auftraggebers an Jan & Dave wird grundsätzlich nach Abschluss der Beauftragung und nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung fällig. Dauert die Beauftragung länger als einen Monat, ist Jan & Dave berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich und/oder in anderen Teilraten nach eigenem Ermessen in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob (Teil-) Abnahmen vereinbart wurden oder stattgefunden haben. Der Auftraggeber bleibt berechtigt, vor der endgültigen Abnahme 20 % der insgesamt vereinbarten Vergütung bis zur letzten Abnahme zurückzuhalten.
(3) In der Regel werden die Tätigkeiten von Jan & Dave unter Berücksichtigung von Tagessätzen kalkuliert und dem Auftraggeber als pauschaler Endbetrag angeboten. Jan & Dave ist nicht verpflichtet, einen Einzelnachweis über die der Vergütungsberechnung zugrunde liegenden Tagessätze zu erbringen. Werden während der Tätigkeiten Änderungen oder zusätzliche Beauftragungen notwendig, werden diese nach den bei der Auftragsvergabe zugrunde liegenden Tagessätzen zusätzlich berechnet, und zwar nach der jeweiligen Funktion der einzelnen Mitarbeiter.
6. Vorzeitige Beendigung
(1) Kündigt der Auftraggeber das Projekt vor dessen Abschluss, vereinbaren die Parteien einen pauschalierten Aufwendungsersatz wie folgt:
- Bei einem Nettoauftragswert bis 25.000 €: 50 % des Nettoauftragswerts.
- Bei einem Nettoauftragswert ab 25.001 €: 40 % des Nettoauftragswerts.
- Bei einem Nettoauftragswert ab 50.001 €: 30 % des Nettoauftragswerts.
- Bei einem Nettoauftragswert ab 100.001 €: 25 % des Nettoauftragswerts.
Jan & Dave bleibt es vorbehalten, einen etwaigen höheren, konkreten Schaden nachzuweisen.
(2) Eine Kündigung des Vertrages kann telefonisch erfolgen, wobei der Erhalt durch Jan & Dave bestätigt werden muss, oder schriftlich oder E-Mail. Als Datum der Kündigung gilt das Datum des Empfangs durch Jan & Dave.
7. Eigentum und Daten
(1) Entwürfe, Konzepte, Leistungen und sonstige Werke (wie Social Media Filter, Skripte, Programme, Grafiken, 3D-Modelle etc.) sowie alle damit verbundenen Rechte bleiben Eigentum von Jan & Dave. Bei Beschädigung oder Verlust dieser Entwürfe, Konzepte und sonstigen Werke hat der Auftraggeber die Kosten für deren Wiederherstellung zu tragen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
(2) Jan & Dave ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Bereitstellung von Datenträgern, Dateien und/oder Daten, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Wurden Datenträger, Dateien und/oder Daten dem Auftraggeber von Jan & Dave zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit der Einwilligung von Jan & Dave verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
(3) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten, sowohl online als auch offline, trägt der Auftraggeber. Jan & Dave haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und/oder Daten. Die Haftung von Jan & Dave ist ausgeschlossen bei Fehlern, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
8. Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Von Jan & Dave erstellte Entwürfe, Konzepte, Leistungen und alle sonstigen Werke (wie Social Media Filter, Skripte, Programme, Grafiken, 3D-Modelle etc.) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Jan & Dave weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Das Recht zur Bearbeitung wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Im Rahmen der Nutzung sind lediglich unwesentliche Änderungen gestattet, insbesondere Änderungen und Ergänzungen inhaltlicher oder redaktioneller Art.
(2) Eine Nutzung für Dritt-/Fremdprodukte sowie eine Weiterlizenzierung jeglicher Art ist ausdrücklich untersagt, es sei denn, Jan & Dave erteilt hierzu eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung, die gegebenenfalls eine zusätzliche Vergütung durch den Auftraggeber sowie eine gesonderte Vereinbarung zwischen Jan & Dave und dem Sub-Lizenznehmer erfordert.
(3) Jegliche vollständige oder teilweise Nachahmung der erstellten Entwürfe, Konzepte und/oder Werke ist untersagt. Bei einem Verstoß behält sich Jan & Dave die Geltendmachung sämtlicher gesetzlicher Ansprüche vor, einschließlich Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche.
(4) Jan & Dave überträgt dem Auftraggeber lediglich die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen nicht-exklusiven Nutzungsrechte für die vereinbarte Dauer, die festgelegten Territorien und das inhaltliche Ausmaß. Eigentumsrechte werden hierdurch nicht übertragen.
(5) Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung eingeräumt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine vorherige Nutzung ist dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei nicht vollständiger Vergütung behält sich Jan & Dave das Recht vor, Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
9. Unberechtigte Nutzung von Ideen
(1) Die von Jan & Dave zur Abstimmung erstellten Ideen, Konzepte, Prototypen, Demos und Entwürfe dürfen vom Auftraggeber ausschließlich zum Zwecke der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Eine Verwendung dieser Materialien auf der Homepage des Auftraggebers, die Weitergabe an Dritte oder ähnliche Verwendungszwecke, wie beispielsweise die Weiterbearbeitung eines Entwurfs für eigene Präsentationen, sind ausdrücklich untersagt.
10. Eigenwerbung
(1) Auch im Falle einer exklusiven Nutzungsrechtseinräumung ist Jan & Dave unwiderruflich berechtigt, alle erstellten Entwürfe, Konzepte, Leistungen und/oder sonstigen Werke (wie Social Media Filter, Skripte, Programme, Grafiken, 3D-Modelle etc.) unentgeltlich für Referenzzwecke und zur Einreichung bei Awards oder ähnlichen Veranstaltungen zu nutzen.
(2) Des Weiteren ist Jan & Dave berechtigt, ausgewählte Kunden als Referenzkunden namentlich zu nennen, jedoch wird eine Referenznennung vor der Veröffentlichung des Werkes beim Auftraggeber nicht ohne dessen Zustimmung erfolgen. Jan & Dave verpflichtet sich, keine Geschäftsgeheimnisse oder Interna preiszugeben.
11. Rechte Dritter
(1) Jan & Dave erbringt grundsätzlich individuelle Leistungen und Werkschöpfungen für jeden Auftrag bzw. jedes Projekt. Dabei werden typische Gestaltungsstile (Linien, Verläufe, Farben usw.) oder einzelne grafische Elemente (Icons, Buttons usw.) sowie Codes zwangsläufig immer wieder für verschiedene Aufträge/Projekte verwendet. Auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an den genannten Werken erwirbt der Auftraggeber ausdrücklich keine exklusiven Nutzungsrechte daran. Jan & Dave behält sich vor, die verwendeten Werke und/oder Teilwerke auch im Rahmen anderer Aufträge/Projekte zu verwenden oder verwenden zu lassen.
(2) Für den Fall der Beauftragung exklusiver Werkschöpfungen müssen die jeweiligen (Teil-)Werke, für die der Auftraggeber ausschließliche Nutzungsrechte erlangen möchte, in der Auftragsvergabe ausdrücklich schriftlich bezeichnet werden. Gegebenenfalls entstehende zusätzliche Lizenzgebühren für Dritte muss der Auftraggeber in jedem Fall zusätzlich tragen und entsprechende Rechte bei Dritten selbst einholen. Diese Details müssen zwischen den Parteien im Einzelfall ausdrücklich schriftlich geregelt werden, ansonsten bleiben die Nutzungsrechte im Zweifel nicht-exklusiv. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Regelung ausdrücklich an.
12. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf mögliche Verstöße gegen Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Erlaubnisse zur Verwendung einzuholen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller von Jan & Dave übergebenen Materialien und Vorlagen berechtigt ist, den Inhalt sorgfältig geprüft hat und diese frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Ansprüche Dritter in Bezug auf diese Materialien gehen zu Lasten des Auftraggebers, der Jan & Dave von solchen Ansprüchen einschließlich der Kosten für eine Rechtsverfolgung freistellt.
(2) Die Verantwortung für etwaige Textinhalte, Bilder, Tonbildaufnahmen, Marken oder andere Inhalte liegt allein beim Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Jan & Dave von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Jan & Dave wegen eines Sachverhalts oder Verhaltens geltend machen, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung oder Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
13. Rücktritt
(1) Jan & Dave behält sich das Recht vor, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- Höhere Gewalt (wie Brand, Streik, Flut usw.) oder andere Umstände (wie z.B.: Abschaltung oder temporäre Einschränkungen von Filter-Plattformen), die von Jan & Dave nicht zu vertreten sind, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
- Der Auftraggeber irreführende oder falsche Angaben zu wesentlichen Tatsachen gemacht hat.
- Jan & Dave berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass der Nutzungskontext der erbrachten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Jan & Dave in der Öffentlichkeit gefährden kann, insbesondere außerhalb der Einflusssphäre von Jan & Dave.
- Zeitliche Absprachen seitens des Auftraggebers grob fahrlässig vernachlässigt werden.
(2) Jan & Dave wird den Kunden unverzüglich über die Ausübung des Rücktrittsrechts informieren. Es gelten die gleichen Zahlungsmodalitäten wie in 6 (1). Im Falle eines Rücktritts seitens Jan & Dave besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
14. Abnahmetermine
(1) Abgabetermine müssen schriftlich vereinbart werden. Falls der Auftraggeber Entwürfe, Demos, Prototypen usw. nicht unverzüglich prüft, wird der vereinbarte Zeitraum zur Herstellung eines weiteren (Teil-)Werks unterbrochen. Eine unverzügliche Prüfung und Rückmeldung seitens des Auftraggebers ist innerhalb von drei Werktagen erforderlich. Die Unterbrechung erfolgt ab dem 4. Werktag nach der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Eintreffen seiner Stellungnahme.
(2) Wenn der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, die die Herstellungsdauer und damit die vereinbarten Abgabetermine von Jan & Dave beeinflussen, verlängern sich diese entsprechend. Im Falle eines Verzugs seitens Jan & Dave ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen berechtigt, seine gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
15. Korrekturen, Abnahmen und Änderungsverlangen
(1) Änderungen und Korrekturschlaufen sind in der Regel in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Sollten weitergehende Änderungen und Korrekturen durch den Auftraggeber gewünscht sein, die in der Auftragsvergabe nicht mit umfasst sind, wird Jan & Dave den Kunden im Voraus informieren und dies mit diesem abstimmen. Etwaige Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen übernimmt Jan & Dave keine Haftung.
(2) Die Abnahme, wie auch die Zwischenabnahmen, haben schriftlich zu erfolgen durch einen Freigabevermerk, wobei E-Mail hierfür ausreichend ist. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse (wie Social Media Filter, Skripte, Programme, Grafiken, 3D-Modelle etc.) keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.
(3) Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Urlaubszeiten werden am Anfang des Projektes sowohl seitens des Auftraggebers als auch von Seiten von Jan & Dave kommuniziert. Spontane Urlaube im Projektzeitraum sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von 50% der Gesamtprojektlänge. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
16. Gewährleistungen & Mängel
(1) Das Gewährleistungsrecht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Liegt Werken bestimmte Software und/oder Services/Dienstleistungen Dritter zugrunde und wird diese Software/Services/Dienstleistungen durch den Dritten nicht fortgeführt, eingestellt, geändert, ist diese fehlerhaft oder hat Sicherheitslücken, so steht Jan & Dave hierfür nicht ein. Eine Haftung durch Jan & Dave für Software/Services/Dienstleistungen Dritter wird ausgeschlossen. Werden Werke durch den Auftraggeber bearbeitet, erlischt das Gewährleistungsrecht. Für Pflege/ Maintenance steht Jan & Dave nur ein, wenn diese ausdrücklich von der schriftlichen Beauftragung mit umfasst ist.
17. Haftung im Schadensfall
(1) Jan & Dave haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. Jan & Dave haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und Konzeptions- und Programmierarbeit sowie sonstiger Designarbeiten.
18. Auftraggeber als Wettbewerber
(1) Als Wettbewerber von Jan & Dave gilt ein Auftraggeber, der in direkter Konkurrenz zu den Produkten oder Dienstleistungen von Jan & Dave steht, entweder auf demselben Markt oder in einem verwandten Bereich. Ein Wettbewerber kann ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Einzelperson sein, die ähnliche oder vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die sich an dieselben Kunden richten oder ein ähnliches Geschäftsmodell verfolgen.
(2) Ist Auftraggeber ein Wettbewerber von Jan & Dave, so dürfen die durch Jan & Dave hergestellten Werke und Leistungen ausschließlich nur für und durch die Endkunden des Auftraggebers verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Auftraggeber darf keinerlei Eigenwerbung (Referenznennung, Einreichung bei Awards, etc.) in Bezug zu den hergestellten Werken/Leistungen durchführen. Die Werke/Leistungen dürfen nicht bearbeitet werden und es darf keine Lizenzierung und/oder Weiterlizenzierung stattfinden.
(3) Eine Einreichung von (Teil-) Werken/Leistungen bei Awards und die damit verbundene Einholung von Wertungspunkten für Rankings erfolgt ausschließlich durch und für Jan & Dave, sollten die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart haben.
(4) Auftraggeber als Wettbewerber von Jan & Dave hat die Pflicht, an geeigneter Stelle und in branchenüblicher Art und Weise sowie auf allen Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) Jan & Dave als Urheber zu benennen. Die Urheberrechtsnennung hat online mit einer Verlinkung zu der aktuellen Webseite von Jan & Dave zu erfolgen.
(5) Die Verwendung von Ideen, Konzepten, Prototypen, Demos und Entwürfen durch Auftraggeber, die unmittelbare Wettbewerber von Jan & Dave sind, ist untersagt.
(6) Für den Fall des Verstoßes gegen vorgenannte Regelungen hat der Auftraggeber an Jan & Dave eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung an Jan & Dave zu zahlen. Der Nachweis weitergehenden Schadens bleibt Jan & Dave ausdrücklich vorbehalten.
19. Fremdleistungen durch Dritte
(1) Jan & Dave ist berechtigt, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Fremdleistungen auch an Dritte (Subunternehmer) zu übertragen.
(2) Falls der Auftraggeber Verträge über Fremdleistungen mit Dritten abschließt, ist er im Innenverhältnis verpflichtet, Jan & Dave auf erstes Anfordern von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
(3) Wenn die Abnahme von weiteren Leistungen eines vom Auftraggeber beauftragten Dritten abhängt (z.B.: die Einarbeitung in ein Filter Backend, etc.), gelten folgende Regelungen: Die Endabnahme erfolgt grundsätzlich nach Fertigstellung der Leistungen durch den Dritten, sofern diese Leistungen von Jan & Dave für die Abnahme zwingend erforderlich sind. Der Auftraggeber muss Jan & Dave bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweisen und die Fertigstellungsfrist des Dritten mitteilen. Falls der Dritte die Leistungen nicht fristgerecht fertigstellt, setzt Jan & Dave dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Endabnahme. Verstreicht diese Frist ergebnislos, wird die Abnahme fingiert, wenn die Endabnahme aufgrund der mangelnden Fertigstellung der Leistungen des Dritten nicht durchgeführt werden kann. In einem solchen Fall kann sich der Auftraggeber nicht auf die Unmöglichkeit der Endabnahme berufen.
(Veröffentlicht: 03.02.2024; Letzte Aktualisierung: 03.04.2024)